Wiedereintritt
Anmeldung
Während der Kanzleizeiten:
Dienstag und Freitag
09.00-11.00 Uhr
Dokumente
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Taufschein mit Austrittsvermerk
- Trauungsschein oder Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind
gespräch
Das wichtigste ist das Gespräch mit einem Priester Ihrer Wahl. Im Normalfall kann das der Pfarrer Ihrer Wohnsitzpfarre sein.
Zeugen
Zwei Zeugen können den Wiedereintritt bestätigen, werden aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben.