Sie wollen sich Trauen lassen?
Anmeldung
Während der Kanzleizeiten:
Dienstag und Freitag
09.00-11.00 Uhr
Dokumente
- Geburtsurkunde
- Taufschein
- Meldezettel
- Lichtbildausweis
- Heiratsurkunde, falls Sie schon standesamtlich verheiratet sind oder einen Nachweis über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung
- Daten der Trauzeugen
Trauungsgespräch
Im Trauungsgespräch werden die kirchenrechtlichen Voraussetzungen geklärt, die Bedeutung des Ehesakraments erläutert und der Ablauf der Feier besprochen.
Trauzeugen
Die Trauzeugen müssen den Trauvorgang erfassen können, und volljährig sein. Sie sollen auch nach der Hochzeit als Ansprechpartner und gegebenenfalls als Vermittler für die Eheleute zur Verfügung stehen. Daher ist es sinnvoll, wenn sie sich zum christlichen Glauben bekennen. Ihre Taufe ist aber keine Voraussetzung.