Die Bundesregierung hat einen bundesweiten Lockdown verkündet. Dieser gilt ab Montag, 22.11.2021.
Für die Feier der Gottesdienste gilt die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ab Montag, 22.11.2021.
Die wichtigsten Regelungen sind:
· FFP2-Maskenpflicht gilt für liturgische Feiern auch dann, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt. Dies gilt auch bei Gottesdiensten im Freien.
· Für Vorsteher und liturgische Dienste bleibt die Verpflichtung des 3G-Nachweises bestehen.
· 2-m-Mindestabstand gilt für alle, die nicht im selben Haushalt leben.
· Gemeindegesang muss stark reduziert werden.
· Chorgesang wird ausgesetzt (ausgenommen maximal vier Solisten, vier Instrumentalisten – 2G-Nachweis erforderlich!).
Für das pfarrliche Leben gelten die staatlichen Regelungen:
· Jede Form von Zusammenkunft (Bibelkreis, Sakramentenvorbereitung, Pfarrcafé, etc.) in Präsenz ist somit ab Montag, 22.11.2021 untersagt.
In dieser Phase bitten wir Sie Büroangelegenheiten telefonisch, bzw. nur gegen Voranmeldung zu erledigen.